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BVfK-Wochenendticker
20. April 2024
kompetent – kritisch – konstruktiv
exklusiv für BVfK-Mitglieder

PKW-EnVKV – die Sinnfrage lautet: was soll das?

Umweltaspekte bei Kaufentscheidungen – oder Kassemachen für Umweltkrieger?

Schluß mit Abmahnabzocke - wie man der Umwelthilfe das Handwerk legen kann

Wichtige Informationen zur Darstellung der Verbrauchs- und Emissionswerte nach der Pkw-EnVKV im Internet

Die DENA informiert: Übergangsfrist für das neue Pkw Label endet

Cybersicherheit und Datenschutz – Kunden und Geschäft effektiv schützen

Warnmeldung: Erneut Betrugsversuche mit gefälschten Fahrzeugangeboten!

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
wenn man die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung in seiner Gesamtheit von der Entstehung über ihre Entwicklung bis hin zur jüngsten Novellierung genauer betrachtet, drängt sich die Frage auf: was soll das?
Die ursprünglichen Ziele liegen auf der Hand: Kaufentscheidungen sollen umweltbewusst getroffen werden. Und dabei hilft insbesondere der Blick aufs bunte Bildchen. Rote, gelbe und grüne Pfeile geben Hinweise unter anderem zum Energieverbrauch - egal ob Kühlschrank oder Auto. Der wurde wie auch die Emissionen zwecks Vergleichbarkeit in der Vergangenheit relativ einfach unter Laborbedingungen ermittelt. Dem Ergebnis musste man dann bisher immer ein wenig hinzurechnen, wenn man sich nicht die Mühe machen wollte, Genaueres in den Testberichten von ADAC bis Auto Motor und Sport etc. nachzulesen.
Das gab zwar die gewünschte Orientierung, lieferte jedoch nicht das objektive Ergebnis einer Gesamtbilanz der Umwelteinflüsse, die nicht nur aus dem Ressourcenverbrauch und der Umweltbelastung während des Betriebs, sondern auch durch die Produktion und unter dem Aspekt der Langlebigkeit gebildet werden müsste. Alles gut und schön und auch logisch gedacht, allerdings wie leider so häufig nicht vom Ende her. Denn am Ende steht ein Ziel - vorliegend, siehe oben: Einfluss auf die Kaufentscheidung unter Umweltgesichtspunkten.
Nun stellt sich die Frage, die man sich vermutlich nicht gestellt hat: wie viele Informationen, so prominent und plakativ sie auch präsentiert sein mögen, erreichen den die Masse bildenden Durchschnittskäufer, denn auf ihn kommt es an, wenn man messbare zielführende Effekte verzeichnen möchte. Wer sich objektiv und ideologiefrei die Mühe gemacht hätte, dies einmal zu ermitteln, wäre zu dem Ergebnis gekommen, dass die Aufnahmebereitschaft oder -fähigkeit üblicherweise bereits meist zuvor beim Energielabel, spätestens bei den Angaben zum Strom- oder Kraftstoffverbrauch endet.
Die Gruppe der Konsumenten, welche sämtliche Informationen wahrnehmen, die inzwischen auch verschiedene Schätzwerte und Prognosen über die Dauer eines Produktlebens enthalten, dürfte von marginaler Größe sein und sich überwiegend aus den Kreisen von Wissenschaftlern, vermeintlichen Verbraucher- und Umweltschützern, mit dem Thema beschäftigten Politikern und Verbänden bis hin zu fragwürdigen Abmahnvereinen bilden.
Abgesehen davon, dass sich aus diesen unterschiedlich Beteiligten keine repräsentative Gruppe von signifikanter Größe bildet, die zur Rechtfertigung von immer komplizierter werdenden Vorschriften und Gesetzen herangezogen werden kann, verbringen die Personen innerhalb dieser Kreise ihre viele Zeit mit den Details nicht in erster Linie im Zusammenhang mit Entscheidungsprozessen beim Kauf z.B. eines Autos oder Kühlschranks, sondern um ihre eigenen oder die Interessen ihrer Mitglieder oder Anhänger zu vertreten.
Damit wäre die Frage beantwortet, ob es eigentlich noch um die ursprünglichen Ziele geht, zu denen nicht das Abmahngeschäft eines kleinen Vereins in Radolfzell, mit einem grün-ideologisch gesteuerten und wohl vom Auto- und Unternehmerfeindbild getriebenen Vorsitzenden zählt, der Millionen einsammelt, um auf ein parallel zu den demokratisch gewählten Politikern eröffnetes Schlachtfeld zu ziehen, das es nicht geben würde, wenn da nicht eine kleine Hintertür im Wettbewerbsrecht wäre, die zum Missbrauch desselbigen und zur Gefährdung von Unternehmen und Arbeitsplätzen im der Kfz-Branche führen würde.
Und das ist unser großes Problem, was zunehmend zur Radikalisierung der Ränder führt: die Frage, was sinnstiftend und zielführend ist, verliert völlig an Bedeutung und Menschen mit viel Zeit und missionarisch Eifer übernehmen die Deutungshoheit über das, was für Land und Leute gut zu sein hat und verbiegen das, was gut gemeint ist, zur perversen Farce.
Wer sich darüber beschwert, dass sich Politik mit Holzhammermethoden und Stammtisch-Rhetorik breitmacht, da muss sich fragen, ob z.B. eine Deutsche Umwelthilfe nicht nur die Gründe dafür liefert, sondern sogar ähnlich funktioniert. Es war noch nie einfach, anspruchsvolle Ziele tatsächlich und vollständig zu erreichen. Das scheint zum großzügigen Umgang mit der Wahl fragwürdiger Mittel ebenso zu führen, wie zunehmender Vernachlässigung eines konsequenten Abgleichs mit den ursprünglichen Zielen.
Daher wäre ein Politiker- und Regierungs-TÜV einzuführen, der vermutlich schnell herausfinden würde, dass die Arbeit der Deutschen Umwelthilfe nicht zielführend, sondern der persönlichen und ideologischen Selbstverwirklichung einiger weniger auf Kosten tausendender Unternehmen und Arbeitsplätze dient.
Das haben weite Kreise der Politik übrigens sogar erkannt, wo man allerdings mit nur zaghaftem Mut geringfügige Änderungen vorgenommen hat, um das Kassemachen mit Vertragsstrafen einzudämmen. Dagegen wehren sich Jürgen Resch und seine Krieger übrigens vehement, denn sie versuchen den Faktor der „…unerheblichen Beeinträchtigung der Interessen…“ mit dem Argument zu begegnen, es gehe (z.B. bei der Schriftgröße) um die globale Rettung der Umwelt.
Was ist zu tun? Der DUH den Nährboden zu entziehen, indem alle Details der PKW-EnVKV beachtet werden. Das ist aufwändig, bis schwierig, wenn nicht gar teilweise unmöglich. Abmahnung werden also nicht immer vermeidbar sein. Dennoch würde das Geschäftsmodell der DUH bei möglichst genauer Beachtung der Vorschriften leiden. Und es gibt noch einen anderen Hebel: keine Unterlassungsverpflichtungserklärungen mit Vertragsstrafe-Versprechen unterschreiben. Dem folgt dann zwar i.d.R. ein Gerichtsverfahren, das kostspieliger, als die Bezahlung der rund 300€ Rechnung an die DUH ist, allerdings fließen dann bei Folgeverstößen keine Vertragsstrafen in die Kassen der Umwelthilfe, sondern kommen in Form eines Ordnungsgelds in meist wesentlich geringerer Höhe i.d.R. karitativen Einrichtungen zugute, worüber ein Gericht entscheidet. Eine Strategie, bei der sich die höhere Anfangsinvestition oft beim ersten Verstoß rechnet - wenn dieser wegen des DUH-Beuteschemas nicht unentdeckt bleibt.
Auf einer anderen Ebene sind weiterhin die Verbände aktiv. Hier gibt es eine Abstimmung zwischen BVfK, ZDK, Wettbewerbszentrale und auch dem Verband der inzwischen oft attackierten Makler, u.a. um zu vermeiden, dass die nun eigeführte Deckelung der Vertragsstrafen auf 1.000,- € ausgehebelt wird, wenn „die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern in nur unerheblichem Maße beeinträchtigt sind“.
Wir haben dabei wie immer Eines im Sinn:
Alles Gute für Ihren Autohandel!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

Wichtige Informationen zur Darstellung der Verbrauchs- und Emissionswerte nach der Pkw-EnVKV im Internet

die Angabe vollständiger und korrekter Verbrauchs- und Emissionswerte nach der Personenkraftwagenenergieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) sollte zu jeder Zeit und auf allen Werbe- und Verkaufsplattformen, derer Sie sich bedienen, sichergestellt sein. Versäumnisse in diesem Bereich führen schnell zu kostenpflichtigen Abmahnungen, die fast immer mit strafbewehrten Unterlassungsaufforderungen einhergehen. Wird eine Unterlassungserklärung abgegeben und anschließend gegen diese verstoßen, werden vom Abmahnenden (z.B. Mitbewerber oder Vereine wie der Deutsche Umwelthilfe e.V.) regelmäßig empfindliche Vertragsstrafen eingefordert.
Lesen Sie daher die nachfolgenden Informationen für das Bewerben und Anbieten von Fahrzeugen im Internet unbedingt aufmerksam durch und überprüfen Sie fortlaufend, ob Ihre Fahrzeugwerbung den dargestellten Anforderungen entspricht.
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Die DENA informiert: Übergangsfrist für das neue Pkw Label endet

Hersteller und Händler müssen ab dem 01.05.2024 endgültig die neuen Vorgaben für das Pkw-Label, den Aushang und die Werbung im Internet gemäß der novellierten Pkw-EnVKV einhalten.
Die Deutsche Energie-Agentur stellt aufgrund einer Beauftragung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verschiedene Informationsangebote bereit, unter anderem eine Checkliste, welche die zentralen Vorgaben und Pflichten übersichtlich dar-stellt, sowie eine erklärende Infografik für Kundinnen und Kunden.
Außerdem bietet die Plattform alternativ-mobil.info einen Newsletter welcher über wichtige Neuigkeiten informiert:
>>> mehr Informationen
>>> zur Checkliste
>>> zur Infografik

Cybersicherheit und Datenschutz – Kunden und Geschäft effektiv schützen

In der digitalen Ära ist die Digitalisierung auch in einer Branche, die auf persönlichen Kontakten und direktem Kundenservice beruht, mittlerweile unumgänglich. Als Kfz-Händler sind Sie heutzutage auf eine funktionierende IT-Infrastruktur angewiesen, sei es für die Verwaltung von Kundendaten, die Kommunikation mit Lieferanten oder auch für den Verkauf von Fahrzeugen über Online-Kanäle. Cyberkriminelle rüsten gleichzeitig auf - sie nutzen immer mehr das Potenzial von Künstliche Intelligenz (KI), um mit gefälschten Inhalten die IT-Sicherheit von Unternehmen zu gefährden. Daher ist es wichtig, dass Sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren.
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Warnmeldung: Erneut Betrugsversuche mit gefälschten Fahrzeugangeboten!

Europa Service rent a car GmbH / Starcar Outlet Cars wird Opfer eines Identitätsdiebstahls
Seitens des vermeintlichen Anbieters Europa Service rent a car GmbH – handelnd unter der Marke Starcar Outlet Cars – wurde der BVfK auf derzeit kursierende betrügerische Fahrzeugangebote aufmerksam gemacht.
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Veranstaltungshinweis:

RETRO CLASSICS® – die Messe für Fahrkultur

Vom 25. - 28. April 2024 in Stuttgart
Die RETRO CLASSICS® öffnet vom 25. - 28. April 2024 in Stuttgart ihre Pforten , freuen Sie sich auf zahlreiche Sonderschauen und Highlights!
>>> mehr Informationen
Qualitäts-Autohändler 2024

Qualitäts-Autohändler 2024 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Die offizielle Auszeichnung Qualitäts-Autohändler beweist eine hohe Kundenzufriedenheit und ermöglicht, mit dem Vertrauen seiner Kunden zu werben:
>>> hier geht´s zur offiziellen QAH-Webseite
>>> jetzt anmelden zum Sternesammeln

BVfK-Auktion: nächster Termin am 25. April 2024 um 13:00 Uhr

Profi-Versteigerungspartner autobid zu profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 25. April 2024 um 13:00 Uhr.
Wenn Sie Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler versteigern möchte, schicken Sie bitte eine E-Mail an auktion@bvfk.de oder rufen Sie uns an: 0228-8540919.
Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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